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Bobasa

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für bobasa.de 

1. Geltungsbereich

1.1 Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.
1.2 Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen.
Der Ernst Goerzen tritt im Rahmen ihrer Vermittlungsleistungen auf diesen Seiten ausschließlich als Vermittler von Leistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen usw.) auf. Im Falle einer Buchung kommendie die Leistung betreffenden Verträge ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungserbringer / Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit. Sie haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungserbringer wird insoweit verwiesen. Für von Ihnen gewählte Leistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten. Sollte dies der Fall sein, werden Sie vor der Buchung darauf gesondert hingewiesen.
1.3 Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.

2. Vermittlungsauftrag

2.1 Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragen Sie uns, eine Pauschalreise oder sonstige Leistung, die von einem Veranstalter oder dritten Anbieter erbracht wird, zu vermitteln. An Ihren Buchungsauftrag (Vertragsangebot)sind Sie für maximal 24 Stunden gebunden. Haben wir oder der Reiseveranstalter bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich, fernmündlich, per E-Mail (elektronischer Post) oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, so sind Sie an den Auftrag nicht mehr gebunden.
2.2 Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Reisen oder Leistungen. Die Durchführung der Reisen oder Erbringung der Leistungen selbst zählt nicht zu unseren Vertragspflichten.

3. Anmeldung / Reiseinformation

a) Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
b) Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damitkeine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

4. Buchungsbestätigung

4.1 Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
4.2 Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
4.3 Voucher werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt.

5. Haftung des Reisebüros

a) Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
b) Das Reisebüro haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.
c) Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend den gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. § 651 a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
d) Unsere etwaige eigene Haftung aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

6. Umbuchungen / Rücktritt

6.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
6.2 Die Umbuchung oder Kündigung einer gebuchten und bestätigten Reise ist nur gemäß den Bedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungserbringer möglich. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen im Falle der Umbuchung richten sich ebenfalls nach den Bedingungen.
6.3 Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag durch Sie richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten nach den Bestimmungen des Reiseveranstalters oder Leistungserbringers. Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reisebüro bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Bearbeitungsgebühren pro Reisenden in Höhe von 25 € erheben zudem.
6.5 Das Reisebüro kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
ab 29. bis 22 Tag vor Reiseantritt 25%
ab 14.Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 6. Tag vor Reiseantritt 80%

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reisebüro nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
6.6 Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebürovon der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.

7. Hinweis auf besondere Bestimmungen

7.1 Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
7.2 Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
7.3 Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.

8. Zahlungsverkehr

8.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
8.2 Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
8.3 Zahlungen können erfolgen durch:
    i. Bankeinzug
    ii. Kreditkarte
    iii. Überweisung
8.4 Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
8.5 Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
8.6 Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.

9. Hotel-Kategorien und -Informationen

Die auf unserer Homepage veröffentlichte Hotel-Klassifizierung nach Sternen gibt nur einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel-Standard. Diese beruht auf unserem eigenen Bewertungssystem unter Berücksichtigung der Selbsteinschätzung der Hotels. Alle zusätzlichen Hotel-Informationen sind Eigenangaben der Hotels.

10. Verjährung

10.1 Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kannder Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
10.2 Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

11. Sonstige Regeln

11.1 Es gilt das Deutsche Recht.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
11.3 Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
11.4 Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalter vertragen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.

Stand 20.08.2011